Wir machen mit!

Wir bieten Corona-Impfungen zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) sowie zur Booster-Impfung an.

Bitte melden Sie sich bei Interesse immer TELEFONISCH zur Terminabsprache! Erreichen können Sie uns montags bis freitags unter 049 54 / 93 98 790 zwischen 10:30 und 12:00 Uhr.

Auf Grund der sehr starken Nachfrage ist eine Terminvergabe per Email leider nicht möglich.

Kinder von 5 bis 12 Jahren erhalten den zugelassenen Kinderimpfstoff von BioNTech mit 10µg pro Impfdosis.

Alle Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr sowie Erwachsene bis zum 30. Lebensjahr erhalten 30µg des Impfstoffes Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.

Grundimmunisierungen sowie Booster-Impfungen für Personen über 30 Jahren führen wir zurzeit mit dem Impfstoff Spikevax® von Moderna durch.

In den nächsten Wochen bieten wir noch einige Sonderimpfaktionen an, um unsere Warteliste so kurz wie möglich zu halten.

Nach Erhalt einer Erstimpfung garantieren wir die Möglichkeit einer Zweitimpfung innerhalb des empfohlenen Zeitraumes. Der Folgetermin wird noch am selben Tag mit Ihnen vereinbart. Falls Sie nur noch eine Zweitimpfung oder Booster-Impfung benötigen, stehen auch hierfür genügend Termine zur Verfügung.

Der Impfstoff wird uns jede Woche zugeteilt. Da stets unklar ist, wie viele Dosen unsere Praxis tatsächlich bekommt, erhalten Sie von uns ggf. kurzfristig einen Anruf über Ihren Impftermin.

Mit dem Anruf bei uns und dem Eintragen in die Warteliste, erklären Sie sich ausdrücklich mit der Verarbeitung der dazu notwendigen personenbezogenen Daten einverstanden. Diese werden nach der Impfung umgehend vernichtet.

Bitte laden Sie sich vor dem Termin bei uns die erforderlichen Aufklärungs- und Anamnesebögen und die Einverständniserklärung auf der Seite des RKI herunter, und bringen diese ausgefüllt und unterschrieben mit.

Diese Unterlangen benötigen wir von Ihnen ausgedruckt und ausgefüllt:
  1. Anamnese und Einwilligungserklärung north_east
  2. Aufklärungsmerkblatt north_east
Schritte zu Ihrer Impfung:
  1. Telefonische Anmeldung mit Angabe des Alters und einer Rückrufnummer
  2. Ausdrucken und ausfüllen der erforderlichen Unterlagen (Liste s.o.) vor Ihrem Termin in der Praxis
  3. Mitführen Ihres Impfausweises und der Versichertenkarte
Elektronische Impfbescheinigung

Die Ausstellung einer elektronischen Impfbescheinigung (QR Code) ist nach allen Impfungen möglich, auch wenn Sie diese nicht bei uns erhalten haben.
Dafür geben Sie einfach Ihren Impfausweis bei uns ab und können ihn meist nach wenigen Minuten oder spätestens am Folgetag zusammen mit Ihrem elektronischen Zertifikat wieder mitnehmen.